Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hublitz Gebäudereinigung GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die aufgeführten Regelungen sind Bestandteil des zwischen Hublitz Gebäudereinigung GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags und dem sogenannten LV (Leistungsverzeichnis). Mit diesem werden die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen zunächst geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den nachfolgenden Regelungen und dem Inhalt des geschlossenen Vertrages gilt zunächst die Regelung des Vertrages.
1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
1.3. Abweichende Regelungen, wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, sind nur verbindlich, wenn ihre Geltung ausdrücklich von Hublitz Gebäudereinigung GmbH angenommen ist und bestätigt wird, gerne per E-Mail.
2. Ausführung
2.1. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Raumpläne, Zeichnungen oder Ähnliches, werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
2.2. Die vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich entsprechend, soweit eine Behinderung verursacht ist durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden, durch Streik oder eine von der Berufsvertretung des Arbeitgebers angeordnete Aussperrung im Betrieb der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH oder in einem unmittelbar für die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH arbeitenden Betrieb sowie durch höhere Gewalt oder andere für Hublitz Gebäudereinigung GmbH unabwendbare Ereignisse.
2.3. Arbeiten wie Büroreinigung, Glasreinigungen bzw. Gebäudereinigerhandwerks-Dienstleistungen werden zu Tarifbedingungen des Gebäudereiniger-Handwerks abgerechnet und fakturiert. Bei Tariferhöhung ist die Hublitz Gebäudereinigung GmbH berechtigt, die Tariferhöhung ohne Zusatzvertrag weiterzuberechnen.
3. Abnahme
3.1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
3.2. Bei einmaliger Werkleistung, wie zum Beispiel Bauendreinigung, erfolgt die Abnahme, soweit vereinbart, auch abschnittsweise, spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.
3.3. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
4. Gefahrtragung, Mängelansprüche und Haftung
4.1. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Dienstleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Streik und/oder ein anderes Gewerk erneut verschmutzt und/oder beschädigt, oder durch andere objektiv unabwendbare und von der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie für die bislang ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung. Für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.
4.2. Beanstandet der Auftraggeber berechtigterweise Mängel, so ist die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH ist das Recht zur zweimaligen Nachbesserung einzuräumen, bevor der Auftraggeber seine weitergehenden Rechte, wie zum Beispiel Minderung oder Vertragskündigung, ausüben kann.
4.3.1. Die Hublitz Gebäudereinigung GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Schadensersatzhaftung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.3.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.3.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4.3.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
5. Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln.
6. Preise
Die im Angebot bzw. Auftrag enthaltenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen sowie sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei Änderung dieser Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. An Preise im Angebot halten wir uns 25 Arbeitstage gebunden, sollte nichts anderes vereinbart sein.
7. Abrechnung
7.1. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende beauftragte Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
7.2. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die tariflichen Stundensätze zuzüglich Zuschlagssätze der Musterkalkulation des Landesverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.
7.3. Über die ausgeführten Stundenlohnarbeiten und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen sind dem Auftraggeber schriftliche Nachweise vorzulegen, die innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage an die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH bearbeitet und unterzeichnet durch den Auftraggeber zurückzugeben sind. Der Auftraggeber hat innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch mit fristgerechter Rückgabe an die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH, seine Bemerkungen hierzu mitzuteilen.
7.4. Nicht fristgerecht zurückgegebene Nachweise gelten als anerkannt, soweit der Auftraggeber diese nicht als nicht anerkannt zurückgegeben oder hiergegen schriftliche Einwendungen erhoben hat.
7.5. Abrechnungen erfolgen in digitaler Form und werden nicht mit der Post gesendet, sollte nichts anderes vereinbart sein. Die Hublitz Gebäudereinigung GmbH behält sich vor, bei Rechnungsstellung auf dem Postweg 1,50 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, sollte nichts anderes vereinbart sein.
7.6. Es werden keine Mahnungen geschrieben. Die Hublitz Gebäudereinigung GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug direkt das Mahngericht einzuschalten. Bei Mahnungen bzw. Zahlungsverzug werden 4,5 % p.a. Mahnzinsen fällig sowie eine Mahngebühr pro Mahnung von 10 Euro netto und eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro netto pro Mahnung bzw. Zahlungserinnerung.
7.7. Sollte durch einen EDV-Fehler bei der Fakturierung ein Komma verrutscht sein und/oder ein Zahlendreher vorkommen, gilt immer der Preis laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung oder E-Mail-Verkehr.
8. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden, soweit nicht vertraglich vereinbart, nicht anerkannt.
9.2. Monatspauschalen sind spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
9.3. Die Mitarbeiter der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt. Schuldbefreiend kann der Auftraggeber nur an die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH leisten.
10. Vertragslaufzeit
10.1. Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung oder gemäß Vereinbarung. Ist hierzu keine Regelung im Vertragsverhältnis getroffen und ergibt sich das Ende nicht aus der Art der beauftragten Leistung, ist der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündbar.
10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
10.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
10.4. Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam. Die Rechtsnachfolge ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
10.5. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit ihm gegenüber der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH zustehenden Forderungen nur dann berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11.2. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Datenspeicherung
12.1. Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert, verarbeitet und verwaltet.
12.2. Die Mitarbeiter der Hublitz Gebäudereinigung GmbH sowie Partnerunternehmen und Subunternehmer haben eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben.
13. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand und Schriftform
13.1. Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie vorstehender Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was ebenfalls für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung des § 157 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung zu finden, die dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt.
13.3. Für die Durchführung des Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag als Gerichtsstand Neuruppin vereinbart.
Stand: 31.07.2024
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